gültig ab dem 01.08.2013
Spielordnung des GC Seligenstadt
1. Allgemeine Bedingungen
Die Anlage des GC Seligenstadt repräsentiert eine Investition von hohem Wert.
Es ist die Pflicht aller Nutzer, von dieser Investition alle Schäden fernzuhalten und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die der Werterhaltung dienen.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Pflichten obliegt dem von der Mitgliederschaft gewählten Vorstand und den von diesem eingesetzten Gremien und Personen (Spielausschuss, Platzaufsicht, Mitarbeiter der Geschäftsstelle).
Jedem Nutzer der Anlage wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
Der GC Seligenstadt haftet nicht für Schäden und Unfälle. Weder auf der Anlage noch bei vom GCS außerhalb organisierten Veranstaltungen.
Ausnahme: Auf der Parkplatzanlage
Jeder Nutzer der Anlage (Mitglied oder Gast) erkennt diese Spielordnung (SpO) an.
Der Spielausschuss (SpA) wird vom Vorstand (VS) bestellt und ist in seiner Zusammensetzung nicht festgelegt, d.h. je nach Sachlage ist eine geänderte Zusammensetzung möglich.
Der satzungsgem./ständige Teilnehmerkreis besteht aus Vorstandsmitgliedern (Vorsitzender und 2 Vertreter, Jugendwart und Spielführer) sowie den Spartenleitern (aktuell Herren, Damen, Senioren). Im Bedarfsfall können durch den Spielführer (SF) zusätzliche Teilnehmer (z.B. Team -Captains, Geschäftsstelle, Regelkunde, etc.) einbestellt werden.
Die Sparten werden durch den SF eingerichtet, Spartenleiter sowie Team-Captains werden durch den SF in Absprache mit dem Vorstand eingesetzt. Für die Nominierung von neuen Spartenleitern und Captains haben die aktiven Spartenleiter und Captains ein Vorschlagsrecht. Die Sparten erhalten ein Jahresbudget vom VS, abhängig von der aktuellen Haushaltslage. Der Verwendungszweck wird zum Saisonbeginn im SpA abgesprochen, das Budget zum Jahresende im SpA im Rahmen einer Kassenprüfung abgerechnet.
Der SpA beschließt diese Spielordnung und entwickelt diese über die Zeit stets weiter.
Alle Mitglieder dürfen die komplette Anlage des GCS – Driving Range (DR), Putt- und Pitchanlage (PPA) und den Platz – nutzen.
Für die Benutzung des 9-Loch-Platzes ist die Platzreife (PR) erforderlich.
Die Berechtigung zum Bespielen des Platzes wird durch einen Taschenanhänger dokumentiert, der stets sichtbar anzubringen ist. Für die Ausgabe und Verwaltung des Originalanhängers ist die Geschäftsstelle zuständig.
Es gelten die „Offiziellen Golfregeln“ des DGV sowie die besonderen Platzregeln des GCS, die jahreszeitlichen Änderungen unterliegen können.
In besonders nachgefragten Zeiten (Sommerabende, Wochenenden, etc.) haben „vollzahlende Mitglieder“ Vorrang bei der Startzeitenvergabe vor Jugendlichen, Kindern und anderen Zahlern von reduzierten Beiträgen.
Dieser Vorrang erlischt jedoch 2 Stunden vor der Abschlagzeit. Die Vorrang-Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche im gemeinsamen Spiel mit ihren Eltern.
Gäste sind willkommen.
An Wochenenden und Feiertagen ist für die Benutzung des Platzes bei Gästen eine Stammvorgabe von 45 oder besser erforderlich, unter der Woche ist die Platzreife ausreichend. In begründeten Fällen (z.B. ausländischer Gast) kann davon abgewichen werden.
Der GCS hat das Recht, Gästen das Nutzen der Anlage zu verwehren.
Gäste zahlen eine Nutzungsgebühr (Greenfee). Sie werden in den Tagesplan eingebucht und erhalten einen Taschenanhänger, der sichtbar am Golf-Bag zu tragen ist.
Berufsgolfspielern und besonderen Gästen des GCS kann die Greenfee erlassen werden.
Alle bekannten Gesichtspunkte der Golf-Etikette, wie sie im Zuge der Ausbildung zur Platzreife erlernt worden sein müssen, finden auf der Anlage des GCS Anwendung und wurden in dieser SpO berücksichtigt..
Ganz besonders weist der GCS darauf hin, dass seiner Maxime „Freizeit, Freude und Vergnügen“ jederzeit Rechnung zu tragen ist.
Das Recht des Einzelnen endet dort, wo das Recht des Anderen beginnt !
Erwartet wird eine dem Golfsport angemessene Kleidung sowie ein gepflegtes Äußeres.
Für das Bespielen des Platzes gelten zudem folgende Regelungen:
- Bei Hosen: keine Jeans im UsedLook (z.B. Löcher oder Risse, etc.), keine BadeShorts
- Bei Oberteilen: keine Spaghettiträger, keine bauchfreien Tops, Oberteile generell mit Kragen
- Allgemein: keine Trainingsanzüge
Die Platzaufsicht oder die Geschäftsstellenmitarbeiter werden Spieler daraufhin ansprechen, wenn die Kleiderordnung nicht eingehalten wurde. Ihrer Einschätzung ist Folge zu leisten.
Es sind ausschließlich Golf- oder Sportschuhe mit Softspikes, Noppensohle oder glatter Sohle erlaubt.
Im Ausnahmefall (z.B. bei Verletzung) können auch andere Schuhe akzeptiert werden, wenn vorher die Sohle von einem Mitglied des SpA oder der Geschäftsstelle als geeignet akzeptiert wurde.
2. Nutzung der Anlage
Die DR ist öffentlich. Im Preis zum Erwerb der Übungsbälle ist die Nutzungsgebühr enthalten.
Es sind beim Üben auf der DR alle Maßnahmen zu treffen, um Beschädigungen an der Anlage oder Schäden durch Bälle zu vermeiden.
Für Schäden durch abgeirrte Bälle haftet der Verursacher.
Es ist stets von den Matten zu schlagen. Ausnahme: Gras-Abschläge auf der Rückseite der Range. Dort sind jedoch Driver und Hölzer untersagt.
Mobiltelefone sind erlaubt, eine Belästigung der Mitspieler ist zu vermeiden.
Bei großem Andrang haben Clubmitglieder Vorrang, innerhalb der Mitgliederschaft die „Vollzahler“.
Die Nutzung der PPA ist für Gäste gebührenpflichtig, der hierfür zu erwerbende Anhänger ist sichtbar am Bag anzubringen.
Mobiltelefone sind erlaubt, eine Belästigung der Mitspieler ist zu vermeiden.
Bei großem Andrang haben Clubmitglieder Vorrang, innerhalb der Mitgliederschaft die „Vollzahler“.
Hierfür ist ein ausreichender praktischer und theoretischer Hintergrund notwendig – in der Regel die DGV-Platzreife.
Jeder Spieler spielt mit seiner eigenen Spielausrüstung. Das Spielen mehrerer Spieler aus einer Golftasche ist nicht erlaubt, ebenso das Spiel mit mehreren Bällen.
Das Spielen mit Rangebällen auf der Runde führt zu sofortigem Verweis von der Anlage. Der SpA entscheidet im Weiteren über eine Platzsperre (in der Regel mindestens 3 Monate).
Spieler dürfen eigenmächtig weder Spielergruppen, in welche sie von der Geschäftsstelle eingeteilt wurden, noch Startzeiten, zu denen sie abschlagen sollten, ändern (z.B. Auflösen eines 4er in 2x 2er an vollen Spieltagen).
Die Geschäftsstelle kann kurzfristige Umstellungen direkt vor Ort vornehmen, um z.B. bei einer Fehlbuchung trotzdem alle Spielwilligen zufrieden zu stellen.
Den Anordnungen der vom Vorstand eingesetzten Personen (SpA-Mitglieder, Platzaufsichten, Geschäftsstellenmitarbeiter) ist stets Folge zu leisten.
Für jede Runde, sowohl von Mitgliedern als auch von Gästen, wird eine Startzeit benötigt (Ausnahme: Wintersaison mit eingeschränkten Öffnungszeiten der Geschäftsstelle).
Für Mitglieder ist der Platz von „Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang“ geöffnet und sie können auch außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle mit ihrem Spiel beginnen. Sie melden ihre gespielte Runde an der Rezeption baldmöglich nach.
Ein Rundenbeginn für Gäste außerhalb der Geschäftsstellenzeiten bzw. ohne Startzeit ist nicht gestattet.
Abschlagzeiten können von Mitgliedern des GCS frühestens ab 7 Tage vor Spielbeginn in der Geschäftsstelle gebucht werden (z.B. am Montag für den Sonntag).
Gäste dürfen Abschlagzeiten für Werktage (Mo – Fr) frühestens 5 Tage im Voraus buchen. Für Wochenenden und Feiertage werden Abschlagzeiten an Gäste erst am Spieltag selbst vergeben.
Bei Mannschaften (Proberunden, Trainings, etc.) kann in Absprache mit der Geschäftsstelle von der gesamten Regel 2.4 abgewichen werden.
Verstöße ahndet der SpA.
Die Greenkeeper sind angewiesen, den Tagesplan so abzuarbeiten, dass das Spiel der Golfplatznutzer so wenig wie möglich gestört wird.
Trotzdem hat die Platzpflege, ebenso wie die Sicherheit der Greenkeeper, immer Vorrang.
Speziell für Mäharbeiten an Bahn 1 & 2 kann eine zeitweilige Sperrung durch das Sekretariat (drei komplett geblockte Abschlagzeiten) angeordnet werden.
Verstöße ahndet der SpA.
An stark frequentierten Tagen ist die Geschäftsstelle angehalten, 4er-Flights zu bilden, um möglichst vielen Mitgliedern eine Abschlagzeit zu ermöglichen (dies gilt auch für Gruppen).
Eine Vorrangregelung nur auf Grund Flightgröße (z.B. 4er vor 3er vor 2er, etc.) existiert nicht mehr, jeder durch die Geschäftsstelle koordinierte Flight (auch 1er) hat gleiches Platzrecht.
Zu Trainingszwecken können Mannschaften des GCS und offizielle Trainingsgruppen auch größere Flights bilden (z.B. 5er, 6er, etc.). Diese sind durch die Captains bzw. Trainer deutlich zu kennzeichnen, eine Behinderung des allg. Spielbetriebes darf hierdurch nicht entstehen. Die Geschäftsstelle informiert nachfolgend spielende Flights über diese Besonderheit.
In einer Privatrunde wird davon ausgegangen, dass sich das Spieltempo an folgenden Werten orientiert:
Zweiballspiel 2:00 – 2:10 Stunden für 9 Loch
Dreiballspiel 2:10 – 2:20 Stunden für 9 Loch
Vierballspiel 2:20 – 2:30 Stunden für 9 Loch
Gespielt wird immer „hinter“ dem Vorflight und nicht „vor“ dem Nachflight.
Generell gilt, dass schnelleren Flights das Durchspiel gewährt wird sobald die Möglichkeit hierzu besteht (eine Bahn Abstand zum Vorflight).
Hat die Platzaufsicht mind. 2x auf zögerliches Spiel hingewiesen, ist unter Anderem auch eine sofortige Herausnahme aus dem Spielbetrieb durch die Platzaufsicht möglich.
Jeder Spieler, sowohl Mitglied als auch Gast, muss sich spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn persönlich an der Rezeption angemeldet haben. Dort wird die Startzeit bestätigt. Ein Spielbeginn ohne Anmeldung ist nicht gestattet (Ausnahme: Start außerhalb der Geschäftsstellenzeiten).
Nicht benötigte Startzeiten von Einzelspielern bis zu Spielgruppen von 4 kompletten Startzeiten sollen so früh wie möglich, spätestens aber 1 Stunde vor Spielbeginn „zurückgegeben“ werden.
Spielgruppen ab 5 komplette Startzeiten müssen mind. 18 Stunden vor dem 1. Spielbeginn die benötigten Flights namentlich melden und nicht benötigte Startzeiten stornieren.
Nicht benötigte Startzeiten können so an andere Mitglieder vergeben oder Gäste verkauft werden.
Ein Verstoß verursacht u.U. einen wirtschaftlichen Schaden und kann im Wiederholungsfall durch den SpA geahndet werden (z.B. mit Strafen in Höhe des entgangenen GreenFees).
Das Spiel beginnt für jede Spielergruppe an TEE 1 um die festgesetzte Zeit.
Der Start an anderen Bahnen ist nicht erlaubt.
Die Platzaufsicht bzw. Geschäftsstelle kann jedoch in Ausnahmefällen davon abweichen und eine andere Einteilung vornehmen.
Im Allgemeinen sind Elektro-Carts nicht erlaubt.
In der Gesundheit beeinträchtigte Spieler können am Frontdesk um einen Elektrocart nachfragen, benötigen für eine Vergabe jedoch einen Nachweis über die Beeinträchtigung. (z.B. Geh – Behinderten – Ausweis)
Auf Grund der geringen Anzahl (aktuell 4Elektrocarts) kann eine Vergabe aber nicht garantiert werden.
Mind. 1 Cart muss dauerhaft der Geschäftsstelle bzw. SpA zur Verfügung stehen zu Kontroll -und Sicherheitszwecken.
Rauchen ist erlaubt, Raucher müssen jedoch zwingend einen Aschenbecher mit sich führen/benutzen.
Verstöße ahndet der SpA.
Im Wettspiel sind eingeschaltete Mobiltelefone grundsätzlich untersagt (Ausnahme: Anweisung der Geschäftsstelle bei Unwettergefahr)
Im Privatspiel kann bei dringender, berufsbedingter Rufbereitschaft des Spielers das Handy eingeschaltet bleiben, jedoch sind alle Flightpartner vorab über das eingeschaltete Mobiltelefon zu unterrichten. Sie entscheiden, ob das Mobiltelefon eingeschaltet bleiben soll.
Auch bei Mobiltelefonen mit Sonderfunktionen (z.B. Smartphones mit Golfsoftware) ist der Betrieb im Privatspiel erlaubt, nur die Telefonfunktion ist zu deaktivieren.
In jedem Fall ist eine Beeinträchtigung bzw. Belästigung anderer Spieler auf dem Platz zu vermeiden.
Fehlverhalten von Mitgliedern kann durch eine Platzsperre geahndet werden.
Zuvor ist das Mitglied anzuhören.
Die Sperre wird durch den Spielausschuss ausgesprochen.
Wenn sich Gäste fehlverhalten, wird dies durch den Vorstand bewertet.
Dieser wird sich in der Regel mit dem Heimatclub des Gastes in Verbindung setzen, um auch dort auf das Fehlverhalten hinzuweisen. Ggfs. kann auch hier ein Hausverbot ausgesprochen werden.
3. Platzregeln
Die gesamte Anlage unterliegt als Bestandteil der Natur dem natürlichen Wachstum, Wind und Wetter. Ständige Änderungen und sich daraus ergebende Änderungen in der Nutzung sind daher zwangsläufig.
Jeder Nutzer ist daher verpflichtet, sich ständig über geänderte Regeln informiert zu halten (Verhalten bei schlechten Bodenbedingungen – z.B. „Besserlegen“, Winterregel, vorübergehender „Boden in Ausbesserung“ / GUR).
Die Greenkeeper werden die Geschäftsstelle informieren, wenn der Spielbetrieb einzustellen ist, um Schaden durch weitere Nutzung abzuwenden.
Die aktuellen Platzregeln sind auf der Homepage einsehbar. Außerdem werden sie an den Infoboards in der Geschäftsstelle ausgehängt. Jede Spieler ist verpflichtet, sich regelmäßig über Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
Die Kennzeichnungen und Auszeichnungen der Anlage erfolgen nach den „Offiziellen Golfregeln“ des DGV.
Auf dem Bereich des Platzes sind Hunde (angeleint oder frei laufend) nicht erlaubt.
Im Bereich des Clubhauses und der DR werden sie, an der Leine geführt, geduldet.
Auf dem Platz stehen 2 Schutzhütten zur Verfügung (Abschlag 7, Abschlag 6).
In ihnen kann bei Unwetter und Gewitter Schutz gesucht werden, wobei die Bags mit ausreichend Sicherheitsabstand außerhalb der Schutzhütte abgestellt werden sollten.
Hohe Gefahr besteht, wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 10 Sekunden Zeitspanne liegt.
Nutzer des Platzes haben alle Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwehren.
Aus Naturschutzgründen sind akustische Signale zum Zeichen des Spielabbruches nicht erlaubt. Jeder Spieler entscheidet eigenverantwortlich, ob die Wetterlage eine Spielunterbrechung notwendig macht (auch in Wettspielen).
Bei Wettspielen kann auch die Handy-Regelung (2.12) zum Einsatz kommen.
Zu jeder Zeit können jahreszeitspezifische Regeln ausgehängt werden (z.B. für „Gänsekot“ oder „Frostschimmel“)
Das betrifft das sogenannte „Besserlegen“ oder auch bestimmte Spielflächen, die als „Boden in Ausbesserung“ ausgewiesen werden.
4. Wettspiele
Üblicherweise sind Wettspiele im Jahreskalender angekündigt.
In Abweichung davon kann in besonderen Fällen auch ein Wettspiel kurzfristig angekündigt werden. Die Information über dieses Wettspiel erfolgt in einem solchen Fall durch Aushang am schwarzen Brett und/oder per E-Mail.
Es gelten die vom DGV in seiner Wettspielordnung aufgeführten Kriterien der Ausschreibung.
Die ausgehängte/mitgeteilte Ausschreibung ist verbindlich. Nachträgliche/kurzfristige Änderungen können nur in Absprache mit einem Vertreter des SpA und der Geschäftsstelle getätigt werden (z.B. Zeitstart vs. Kanonenstart)
Alle Nennlisten, die im Nachgang durch die Geschäftsstelle bearbeitet werden müssen, werden auch ausschließlich durch die Geschäftsstelle geführt (kein freies Ein-/Austragen im Aushang).
Bei allen vorgabewirksamen Wettspielen werden die Flights ausschließlich durch die Geschäftsstelle zusammengestellt. Hierbei soll natürlich im Rahmen des Möglichen auf Besonderheiten wie Betreuung von Sponsoren, die Zuteilung von geladenen Gästen oder ungefähre Vorgaben und Wünsche bzgl. Startzeit Rücksicht genommen werden können.
Speziell bei „Sponsoren-Turnieren“ ist die Startgebühr bereits bei Nennung zu entrichten.
Extra-Day-Score-Runden werden nach den Bestimmungen des DGV ausgetragen.
Sie werden an der Rezeption mind. einen Tag vorher angemeldet.
Bei ihnen spielt ein Einzelspieler mit einem Zähler quasi ein „Ein-Mann/Frau-Turnier“.
Bei einem Wettspiel ist besonders darauf zu achten, dass sich der Teilnehmer mind. 10 Minuten vor der Startzeit an TEE 1 befindet (die Übungs-Area gilt hierbei nicht als TEE 1). Allzu häufig sind noch organisatorische Dinge (besondere Tagesplatzregeln, Umstellungen, etc.) zu klären, was bei allzu knapper Zeit nicht mit der gebührenden Sorgfalt durchgeführt werden kann.
Zu spätes Erscheinen am Start kann mit Strafschlägen oder Disqualifikation geahndet werden.
Die Spielleitung (SpL) wird am Tage des Turniers bekannt gegeben.
Sie sollte aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die über eine entsprechende Erfahrung verfügen.
Die SpL muss für einen reibungslosen Ablauf des Wettspiels sorgen. Insbesondere hat sie eine Verantwortung gegenüber den spielwilligen Golfern, die bereits Startzeiten nach dem Turnier besitzen.
Wettspiel-Flights, die erkennen lassen, dass Sie den zeitlichen Ablauf des Spielbetriebes im oder nach dem Wettspiel beeinträchtigen, sind daraufhin zu überprüfen, zu verwarnen und evtl. sogar aus dem Spiel zu nehmen. (siehe 2.7)
Die SpL (im Ausnahmefall auch ein anwesendes Mitglied des VS oder SpA) führt die Siegerehrung durch.
Für die korrekte Führung der Scorekarte ist ausschließlich der Spieler selbst verantwortlich.
Bei berechtigten Zweifeln ist die Spielleitung befugt, andere Flightpartner oder andere Scorekarten zu Rate zu ziehen.
Manipulationen an der Scorekarte oder Manipulationsversuche werden mit einem Ausschluss vom Wettspielgeschehen geahndet. Üblich wäre der Ausschluss für eine komplette Saison.
Die abschließende Entscheidung darüber fällt der SpA.
Bei gleichen Ergebnissen wird das DGV-Verfahren „Stechen“ angewendet.
Es werden im 18-Loch-Wettspiel die Ergebnisse für die neun Löcher 1,18,3,16,5,14,7,12,9 gesondert betrachtet und hier der Bessere ermittelt. Wäre dieses Ergebnis auch gleich, wären die Ergebnisse für die besten 6, 3, 2, 1 Löcher zu bewerten. Hiernach entschiede bei Gleichheit das Los.
Sofern ein Mitglied der SpL zu erreichen ist, wird dieses bei Zweifelsfragen eine Entscheidung treffen, die für den Wettspielteilnehmer verbindlich ist.
Es wird auf die Möglichkeit eines „zweiten Balles“ (Regelball) ausdrücklich hingewiesen.
Unklare Situationen oder Zählweisen sollten unbedingt vor Abgabe der Scorekarte des Wettspielteilnehmers mit der SpL geklärt sein.
5. Weisungsrecht
Platzaufsicht, Mitarbeiter der Geschäftsstelle und Mitglieder des SpA sind die Verantwortlichen des GCS vor Ort. Ihren Anweisungen ist immer Folge zu leisten.
Selbst bei berechtigten Zweifeln an den Anweisungen sind diese ohne Verzug auszuführen.
Sollte sich ein Nutzer (Mitglied oder Gast) ungerecht behandelt fühlen, wäre der Vorstand anzusprechen. Dieser würde entweder selbst abschließend entscheiden oder die Angelegenheit dem SpA übergeben.
6. Dokumente
Scorekarten, Birdiebook, Fahnenkarte und Vorgabentabelle werden ausschließlich durch den SpA erstellt bzw. die Erstellung in Auftrag gegeben und durch den Vorstand genehmigt.
7. Regelkunde
Der Verein bietet von Januar bis April regelmäßige Regelkunde- und Etikette-Veranstaltungen an. Diese werden durch die Mitglieder des SpA oder dessen Beauftragte abgehalten. Eine Teilnahme ist für alle aktiven Mitglieder verpflichtend.
Turnus: mind. 1 Regelkurs alle 3 Saisons, ersatzweise gilt auch die Teilnahme an anderen Regelveranstaltungen (z.B. in Mannschaftstrainings, Jugendtrainings, DGV-Kursen, etc.).
Bei wiederholter Nichtteilnahme entscheidet der SpA über weitere Maßnahmen.
gez. Vorstand GCS