Platzregeln
Platzregeln des Golfclub Seligenstadt (GCS) gültig ab 01.06.2022:
Auf dem Platz des GCS sind alle Penalty-Areas durch rote Pfosten markiert.
1. Aus (Regel 18.2)
Wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien auf dem
Boden die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse) (Regel 16.1)
a) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und /oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist
beides vorhanden, gilt die Linie.
b) Frisch verlegte Soden
c) Mit Kies verfüllte Drainagegräben
d) Bereiche in Bunkern, in denen der Sand durch Wasser ausgespült wurde und tiefe
Rinnen hinterlassen hat, sind Boden in Ausbesserung
e) Kot von Wasservögeln (Regel 16-1) gilt auch als Boden in Ausbesserung. Erleichterung
wird nicht gegeben wenn nur der Stand betroffen ist. Liegt der Ball auf dem Grün, so ist
Behinderung auch dann gegeben, wenn sich Kot von Wasservögeln auf der Spiellinie
befindet. Behinderung nach dieser Regel ist nicht gegeben, wenn nur die Standposition
des Spielers betroffen ist.
Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.
Unbewegliche Hemmnisse sind u. a. mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen
gekennzeichnete Anpflanzungen.
3. Caddies (Regel 10.3)
Professionals sind als Caddie nicht erlaubt. Bei Jugendturnieren sind Caddies nicht erlaubt.
4. Üben (Nachputten) (Regel 5.2 und 5.5)
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. „Putten oder Chippen”) nahe
oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns
einen Ball rollen. Strafe für Verstoß: Grundstrafe
5. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7)
Signaltöne bei Spielunterbrechung:
− unverzügliches Unterbrechen des Spiels (Gefahr): Ein langer Signalton
Unterbrechung des Spiels: Wiederholt 3 kurze Töne
− Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt 2 kurze Töne
− Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich
unterbrechen (Regel 5.7a).
6. Strafen: Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt: Strafe für Verstoß gegen eine
Platzregel: Grundstrafe
Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2 b):
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Mögliche Strafen:
Erster Verstoß: Verwarnung
Zweiter Verstoß: 1 Strafschlag
Dritter Verstoß: Grundstrafe
Vierter Verstoß: Disqualifikation
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Das Schlagen eines Schlägers in den Boden aus Verärgerung oder eine entsprechende Beschädigung einer Einrichtung des Platzes.
• Das Werfen eines Schlägers.
• Das Befahren des Zwischenraums zwischen Grün und Bunker mit E-Cart oder (Elektro-) Trolley.
• Das Nicht-Ausbessern von Pitchmarken, das Nicht-Harken von Bunkern oder das Nicht-Zurücklegen von Divots.
• Die Missachtung der Regel 5.6. b: Stichwort: „Ready Golf“
Strafe für Fehlverhalten:
Die Entscheidung über das Strafmaß obliegt der Spielleitung. Das Strafmaß reicht von Verwarnung bis Disqualifikation.
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann angesehen werden:
• Absichtliche Beschädigung des Grüns, z.B. durch Befahren mit einem (Elektro-) Trolley.
• Das Werfen eines Schlägers in Richtung anderer Personen.
• Der absichtliche Verstoß gegen eine Golfregel, um dadurch – trotz einer Strafe für den Verstoß – möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
• Das Spielen von Driving-Range-Golfbällen auf dem Platz.
• Rücksichtslosigkeit, unsportliches Verhalten oder Drohungen gegenüber anderen Spielern, Referees, Platzarbeitern, Personal oder Zuschauern.
Strafe für schwerwiegendes Fehlverhalten:
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung oder dem Vorstand verhängt.
Spielleitung
01.06.2022