Platzregeln
Platzregeln des Golfclub Seligenstadt (GCS) gültig ab 01.01.2019:
Auf dem Platz des GCS sind alle Penalty-Areas durch rote Pfosten markiert.
Bahn 4:
Beim Spielen von Bahn 4 ist das Fairway, Grün, Vorgrün und der Bunker der Bahn 6 „aus“.
Bahn 9:
Ist sich der Spieler nicht sicher, ob der Ball über die Penalty Area geflogen ist, muss ein provisorischer Ball gespielt werden. Ist die Suche erfolglos, hat der Spieler nicht mehr die Möglichkeit die Penalty Area Regel anzuwenden. Der provisorische Ball muss weitergespielt werden.
Bestandteile des Platzes:
Durch Pfähle, Bänder und Seile gekennzeichnete Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse, ebenso wie Ruhepfähle für Greifvögel.
Kot von Wasservögeln:
Behinderung durch Kot von Wasservögeln ist gegeben, wenn ein Ball auf einer kurz gemähten Fläche in einem solchen Umstand liegt oder der Raum des beabsichtigten Schwungs betroffen ist. Behinderung nach dieser Regel ist nicht gegeben, wenn nur die Standposition betroffen ist (Erleichterung nach Regel 16.1.)
Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2 b):
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Mögliche Strafen:
Erster Verstoß: Verwarnung
Zweiter Verstoß: 1 Strafschlag
Dritter Verstoß: Grundstrafe
Vierter Verstoß: Disqualifikation
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
• Das Schlagen eines Schlägers in den Boden aus Verärgerung oder eine entsprechende Beschädigung einer Einrichtung des Platzes.
• Das Werfen eines Schlägers.
• Das Befahren des Zwischenraums zwischen Grün und Bunker mit E-Cart oder (Elektro-) Trolley.
• Das Nicht-Ausbessern von Pitchmarken, das Nicht-Harken von Bunkern oder das Nicht-Zurücklegen von Divots.
• Die Missachtung der Regel 5.6. b: Stichwort: „Ready Golf“
Strafe für Fehlverhalten:
Die Entscheidung über das Strafmaß obliegt der Spielleitung. Das Strafmaß reicht von Verwarnung bis Disqualifikation.
Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann angesehen werden:
• Absichtliche Beschädigung des Grüns, z.B. durch Befahren mit einem (Elektro-) Trolley.
• Das Werfen eines Schlägers in Richtung anderer Personen.
• Der absichtliche Verstoß gegen eine Golfregel, um dadurch – trotz einer Strafe für den Verstoß – möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
• Das Spielen von Driving-Range-Golfbällen auf dem Platz.
• Rücksichtslosigkeit, unsportliches Verhalten oder Drohungen gegenüber anderen Spielern, Referees, Platzarbeitern, Personal oder Zuschauern.
Strafe für schwerwiegendes Fehlverhalten:
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung oder dem Vorstand verhängt.
Spielleitung
11.03.2019