gültig ab dem 1.02.2020
Rahmenausschreibung des GC Seligenstadt
Inhaltsverzeichnis
01. Verbandsordnungen und Regeln
02. Spielleitung
03. Änderungsvorbehalte der Spielleitung
04. Ausschreibung
05. Teilnahmeberechtigung
06. Meldungen und Meldeschluss
07. Absagen
08. Startzeiten
09. Nenngeld und Scorekarten
10. Spielfluss in Wettspielen
11. Starter und Marshalls
12. Unsportlichkeit
13. Spielunterbrechung
14. Caddies
15. Üben auf der Runde
16. Fahren/Mitfahren in Golfcarts o.ä. Fahrzeugen
17. Stechen
18. Preise, Wertungen und Siegerehrung
19. Sonderwertungen
20. Wanderpreise
21. Wettspielende
22. Datenschutz – Veröffentlichung von Spielerdaten und Fotos
23. Schlussbemerkung
24. Inkrafttreten
Diese Rahmenausschreibung gilt für alle vorgabenwirksamen und nicht-vorgabenwirksamen Wettspiele des Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e. V., wenn und soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels auf diese Rahmenausschreibung Bezug genommen wird.
1. Verbandsordnungen und Regeln
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatus) des Deutschen Golf Verbandes e. V. (DGV) und den jeweils veröffentlichten Platzregeln des Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e.V.
Die Wettspiele werden nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet. Notwendig gewordene Sonderplatzregeln werden rechtzeitig bekannt gegeben.
2. Spielleitung
Die Spielleitung des Wettspiels ist gemäß Regel 20-2b der Golfregeln für Regelentscheidungen zuständig. Ihre Entscheidung ist endgültig.
Die Mitglieder der Spielleitung und Platzrichter werden vor Beginn des Wettspiels auf der Ausschreibung namentlich bekannt gegeben. Ist keine Spielleitung angegeben, so ist der Spielausschuss Spielleitung.
Starter, Platzrichter und Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung. Die Spielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Spieler infolge von Unkenntnis der Wettspielordnung, Platzregeln oder Aushänge erleiden.
3. Änderungsvorbehalte der Spielleitung
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht,
(a) die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
(b) die festgelegten Startzeiten zu verändern,
(c) die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder
(d) zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
Nach dem Start der ersten Spielgruppe sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
4. Ausschreibung
Wettspiele werden durch die Ausschreibung bestimmt, in der Name, Datum, Wettspielart, Ort, Vorgabenwirksamkeit, Abschläge, Wettspielbeginn, Nenngeld für Mitglieder und Gäste, Meldeschluss, Preisklassen sowie bei Bedarf Vorgaben und Teilnehmerbegrenzungen des Turnieres festgelegt sind. Die Ausschreibungen werden durch Aushang im Clubhaus und im Internet wie auch auf mygolf.de bekannt gegeben.
Weichen einzelne Bestimmungen einer Ausschreibung von denjenigen dieser Rahmenausschreibung ab, so gilt die Einzelausschreibung. Die Spielleitung behält sich bis zum Wettspielstart Änderungen der Ausschreibung vor. Maßgebend ist der aktuelle Aushang im Clubhaus am Wettspieltag.
5. Teilnahmeberechtigung
Wenn in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, sind Amateure der Vorgabenklassen 1-6, die aktives Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins sind, sowie Mitglieder anerkannter inländischer oder ausländischer Golfclubs mit bestätigter Spielvorgabe, sofern keine weiteren Gründe gegen eine Teilnahme stehen, spielberechtigt.
Spieler ohne gekennzeichnete EGA-Vorgabe dürfen an Wettspielen nicht teilnehmen – Ausnahmen regeln die Einzelausschreibungen. Vom DGV oder einem Landesgolfverband gesperrte Spieler sind von der Wettspielteilnahme ausgeschlossen.
Sieht die Einzelausschreibung eines Wettspiels Vorgabegrenzen vor und wird die DGV-Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zugelassene Höchstvorgabe hinaus heraufgesetzt, muss sich der Teilnehmer mit der zugelassenen Höchstvorgabe begnügen.
6. Meldungen und Meldeschluss
Spieler können sich für ein Wettspiel auf der ausgehängten Liste im Clubhaus bzw. am Turnierterminal anmelden. Anmeldungen zu Wettspielen per Telefon, Telefax oder per E-Mail sind möglich, werden jedoch ohne Gewähr angenommen. Es gilt der in der Einzelausschreibung genannte Meldeschluss.
Ist für ein Wettspiel eine Höchstzahl an Teilnehmern ausgeschrieben, wird eine Warteliste angelegt. Es entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung. Der Spielausschuss ist berechtigt, von der in der Ausschreibung vorgesehenen Höchstzahl der Teilnehmer abzuweichen. Genehmigt der Spielausschuss die Teilnahme über die ausgeschriebene Höchstzahl der Teilnehmer hinaus, so gilt dies zugleich als Änderung der Einzelausschreibung des Wettspiels.
Wenn in der Einzelausschreibung nicht ausdrücklich anderslautend geregelt, sind Nachmeldungen grundsätzlich nicht möglich.
Grundsätzlich ist der Meldeschluss bei 18-Loch-Turnieren zwei Tage vor dem Wettspiel um 12.00 Uhr, bei 9-Loch-Turnieren und Gesellschaftsturnieren (Damen- und Herrenturnieren) am Vortag des Wettspiels um 10.00 Uhr. Bei den Dienstagsturnieren der Senioren ist Meldeschluss jeweils Sonntag 10.00 Uhr.
Die Spielleitung behält sich vor, ein Turnier bei weniger als 12 Anmeldungen abzusagen oder Meldungen nachträglich anzunehmen.
7. Absagen
Bei Teilnahmeverhinderung müssen sich die angemeldeten Spieler so früh wie möglich abmelden. Kostenfreie Absagen sind bis zum Meldeschluss möglich.
Bei Turnierabsagen nach Meldeschluss ist eine Stornogebühr von 50% des Nenngeldes zu zahlen, bei Absage am Turniertag das volle Nenngeld. Dies gilt auch für Wettspiele mit kostenpflichtiger Abendveranstaltung.
Im nachgewiesenen Krankheitsfall entfällt das Nenngeld.
Bei Nichtantritt ohne Absage bzw. Nichtzahlung der vorgenannten Beträge kann eine Sperre für alle Turniere bis zur Begleichung der Rechnung in Kraft treten.
8. Startzeiten
Die Startzeiten werden vom Sekretariat in Abstimmung mit der Spielleitung und gegebenenfalls den Sponsoren festgelegt.
Wunschspielergruppen sind beim vorgabenwirksamen Turnier nicht möglich. Ebenso spielen keine Familienangehörigen gemeinsam in einer Spielergruppe. Die Wettspielleitung behält sich vor, bei entsprechender Veranlassung die Startliste zu ändern.
Auf die Realisierung individueller Wünsche bezüglich der Zusammensetzung der Spielgruppen durch Teilnehmer besteht kein Anspruch.
Startzeiten werden gemäß der jeweiligen Turnierausschreibung im Clubhaus ausgehängt und im für autorisierte Nutzer geschützten Bereich im Internet eingestellt
sowie per SMS (sofern dem Club die Mobilnummer bekannt ist) an die Spieler versandt.
Bei kurzfristigen Änderungen wird per SMS informiert. Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Startzeit zu informieren.
9. Nenngeld und Scorekarten
Das Nenngeld ist, sofern nicht anders ausgeschrieben, vor dem Start im Sekretariat zu zahlen. Die persönliche Scorekarte muss vor Turnierbeginn im Sekretariat (oder beim Starter) abgeholt und nach Beendigung der Runde nach Regel 3.3b (2) im Sekretariat so bald als möglich wieder persönlich eingereicht werden (inkl. „no return“).
Die Scorekarten sind unverzüglich nach Beendigung der Runde zu vergleichen. Strittige Regelfragen sind mit der Spielleitung zu klären. Proteste müssen unverzüglich eingereicht werden. Erst wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat, gilt die Scorekarte als abgegeben.
Wenn auf den Scorekarten nichts vermerkt oder durch den Starter nichts festgelegt wird, gilt: Der 1. Spieler zählt den 2., der 2. den 3., der 3. den 4. und der 4. den 1. laut Startliste.
10. Spielfluss in Wettspielen
Jeder Spieler einer Spielergruppe ist dafür verantwortlich, dass die Runde zügig und ohne unangemessene Verzögerung gespielt wird. Im Zählspiel gilt „Ready Golf“, im Lochspiel dürfen sich die Spieler auf „Ready Golf“ einigen.
Lassen Sie, im Interesse aller Teilnehmer, bei Verzögerungen frühzeitig durchspielen.
11. Starter und Marshalls
Werden im Wettspiel Starter eingesetzt, so handeln diese im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung. Starter sind berechtigt, bei Fehlen von Spielern die Spielergruppen neu zusammenzustellen.
Sind Marshalls eingesetzt, sind diese berechtigt, die Spielleitung auf Verstöße gegen die Etikette oder auf unsportliches Verhalten hinzuweisen.
12. Unsportlichkeit
Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Vorstand gegen den Spieler folgende Sanktionen verhängen:
(a) Verwarnung
(b) Auflagen
(c) befristete oder dauerhafte Sperre für Wettspiele des Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e. V.
Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport verstoßen wird (vorsätzlicher Verstoß gegen Regeln oder die Richtlinien für das Verhalten von Spielern, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, Manipulation eines Wettspielergebnisses etc.) oder der Sportbetrieb oder andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen durch solches Verhalten erleiden.
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes kann die Spielleitung den Spieler ungeachtet der genannten Regelung nach Regel 1.2 disqualifizieren.
13. Spielunterbrechung
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von 2 Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Befinden die Spieler sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.
Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich abzubrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 1.2 rechtfertigen.
Hat die Spielleitung das Spiel wg. Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regel verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Unabhängig von der obenstehenden Regelung obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers. Diese Unterbrechung muss der Spielleitung sobald wie möglich mitgeteilt werden (Regel 5.7a).
Die folgenden Signaltöne werden allgemein genutzt und haben auch im Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e.V. Gültigkeit:
- ein langer Signalton: Unverzügliches Unterbrechen des Spiels
- wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne: Unterbrechung des Spiels
- wiederholt zwei kurze Signaltöne: Wiederaufnahme des Spiels
14. Caddies
Golfprofessionals dürfen nicht als Caddie eingesetzt werden. Bei Jugendwettspielen dürfen Spieler während der festgesetzten Runde keinen Caddie haben.
15. Üben auf der Runde
Zwischen dem Spielen von zwei Löchern im Zählspiel darf ein Spieler auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag spielen und darf die Oberfläche des Grüns des zuletzt gespielten Lochs nicht durch Rollen eines Balls prüfen.
16. Fahren/Mitfahren in Golfcarts o.ä. Fahrzeugen
Das Fahren/Mitfahren in Golfwagen ist gestattet, wenn der Spieler einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „G“ besitzt. Das Fahren/Mitfahren ist jedoch nur gestattet, wenn für alle Spieler des Wettspieltages mit Schwerbehindertenausweis und dem Kennzeichen „G“ ein Golfwagen o.ä. Fahrzeug zur Verfügung steht.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation des Spielers.
17. Stechen
Wenn in der Wettspielausschreibung kein anderweitiger Stechmodus angewendet wird, gilt: Bei gleichen Ergebnissen entscheidet (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) das Spielergebnis auf einer Auswahl von Löchern (bestimmt nach dem Schwierigkeitsgrad).
- 18 Loch Turnier:
Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln schwere/ leichte Löcher 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12 und 9 ausgewählt (und das Spielergebnis summiert). Sind die Ergebnisse nach wie vor gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabe 1. Besteht auch dann noch ein Gleichstand, entscheidet das Los. - 9-Loch Turnier:
Zuerst werden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln schwere / leichte Löcher 1, 17, 3, 15, 5, 13 ausgewählt (und das Spielergebnis summiert). Sind die Ergebnisse nach wie vor gleich, entscheiden die drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 17, 3, und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabe 1. Besteht auch dann noch ein Gleichstand, entscheidet das Los.
18. Preise, Wertungen und Siegerehrung
Die Siegerehrungen und Preisverleihungen finden unmittelbar nach Beendigung sowie nach der Auswertung des Wettspiels oder zu der in der Einzelausschreibung genannten Uhrzeit statt.
Angaben über Anzahl und Bestimmungen der Preise sind aus der jeweiligen Einzelwettspielausschreibung ersichtlich. Jeder Spieler kann nur einen Preis gewinnen („Doppelpreisausschluss“, ausgenommen Sonderwertungen).
Die Nettopreisklassen werden mit der Startliste festgelegt. Ihre Einteilung richtet sich paritätisch nach der Beteiligung der gemeldeten Wettspielteilnehmer. Es gilt „Brutto vor Netto“. „Netto vor Brutto“ erfolgt nur nach entsprechender Einzelausschreibung.
Bleiben Gewinner der Siegerehrung fern, so gilt der Anspruch auf einen Preis als aufgegeben. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Clubmeisterschaften und Sponsorenturniere.
Die Preise werden im Sekretariat hinterlegt und können innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, bei Nichtabholung geht der Preis an den Club oder an den Sponsor zurück.
19. Sonderwertungen
Nearest to the Pin (soweit ausgeschrieben):
Es zählt jeweils der erste Schlag des Spielers an diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün zu Ruhe kommen. Gemessen wird vom Lochrand.
Longest Drive (soweit ausgeschrieben):
Es zählt jeweils der erste Schlag des Spielers. Der Ball muss auf dem Fairway zur Ruhe kommen. Es zählt die längste Entfernung zum Abschlag, nicht die kürzeste Entfernung zum Loch.
Nearest to the Line (soweit ausgeschrieben):
Es zählt jeweils der erste Schlag des Spielers, der am nächsten zur Linie und auf dem Fairway zur Ruhe kommt.
Weitere Sonderwertungen müssen in den Einzelausschreibungen beschrieben werden.
20. Wanderpreise
Wanderpreise verbleiben im Golfclub. Der Sieger erhält einen Erinnerungspreis.
Wanderpreise sind eine Leihgabe des Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e.V. und sind diesem nach entsprechender Aufforderung zurückzugeben.
21. Wettspielende
Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet. Vor der Siegerehrung ausgehängte Ergebnislisten gelten als vorläufig.
Findet keine Siegerehrung statt, endet das Wettspiel mit Aushang der Ergebnisliste im Clubhaus.
22. Datenschutz – Veröffentlichung von Spielerdaten und Fotos
Mit der Anmeldung zu einem vom Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e.V. ausgerichteten Turnier stimmt der Teilnehmer der Veröffentlichung seiner Spielerdaten (Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) sowie der im Rahmen des Turniers und bei einer sich eventuell anschließenden Veranstaltung aufgenommenen Fotos in Aushängen, Print- und elektronischen Medien zu.
Sollte ein Spieler mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein, sind die Mitarbeiter des Sekretariats schnellstmöglich entsprechend zu informieren.
Die Veröffentlichung der Startlisten erfolgt ausschließlich personenbezogen und passwortgeschützt im Internet. Die Ergebnislisten sind nach dem Turnier im Turnierkalender auf www.golf.de einsehbar.
23. Schlussbemerkung
Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung die Rahmenausschreibung sowie die Einzelausschreibung, die Spiel-und Platzordnung des Golfclubs Seligenstadt am Kortenbach e.V., die für jedes Turnier bindend sind, an.
24. Inkrafttreten
Diese Rahmenausschreibung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle früheren Ausschreibungen für vorgabenwirksame und nicht vorgabenwirksame Wettspiele des Golfclubs Seligenstadt am Kortenbach e.V.
Seligenstadt, Februar 2020
Die Spielführung und der Spielausschuss
des Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e. V.