Verbandsabgaben
Von jedem ordentlichen Mitglied mit DGV-Ausweis sind Verbandsabgaben zu entrichten. Die vom Landessportbund eingeforderten Abgaben für Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr trägt der Golfclub. Ab dem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 20. Lebensjahr werden ausschließlich die Abgaben für den HGV (Hessischen Golfverband) und den LSB (Landessportbund) in Höhe von EUR 9,60 eingezogen. Bei ordentlichen Mitgliedern mit DGV-Ausweis ab dem 21. Lebensjahr wird zusätzlich der DGV-Beitrag in Höhe von EUR 16,60 angefordert und somit ein Gesamtbetrag in Höhe von EUR 26,20 eingezogen. Der entsprechende Einzug erfolgt separat und zeitgleich mit dem Einzug des Mitgliedsbeitrags.
Sonstiges
Bestehende Verträge können nicht gewandelt werden. Alle Verträge sind jährlich 3 Monate vor Jahresende kündbar. Bereits gezahlte Beträge der gestaffelten Mitgliedschaften werden bei Kündigung innerhalb von 8 Jahren nicht erstattet. Monatliche Beiträge können nur über SEPA-Lastschrift Mandat gezahlt werden.
* Unterjährige Beiträge werden angepasst
**mit Studienbescheinigung und nur für Erststudium/-Ausbildung
Startgelder, auch in Kombination mit Veranstaltungen/Turnieren, müssen unabhängig vom Mitgliederstatus immer separat gezahlt werden.