Der GC Seligenstadt erhält das BRONZE-Zertifikat „Nachwuchsförderung“ des DGV
Erneut hat der Golfclub Seligenstadt die Nachwuchsarbeit seiner Jugendabteilung durch den DGV in einem umfassenden Qualitätsmanagement-Audit überprüfen lassen und darf sich seit Dezember 2016 zu den Top 100 aller teilnehmenden Golfclubs zählen, die erfolgreiche Nachwuchsarbeit leisten.
Im Rahmen seines Audits erfasst und bewertet der DGV sehr detailliert neun Handlungsfelder im Hinblick auf die Nachwuchsförderung. Dies sind:
- Personal
- Strategie und Finanzen
- Organisation und Entscheidungsprozesse
- Talentsuche und Talentförderung
- Training und Wettkampf
- Kommunikation und Kooperation
- Rahmenbedingung und Ausstattung
- Produktivität und Effektivität
- Soziale Erfolgsfaktoren
Das Audit bestätigt unserer Jugendabteilung für 2016 und 2017 gute organisatorische, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Talentsuche und Talentförderung, ebenso wie eine ausgezeichnete clubinterne und externe Kommunikation ihrer Aktivitäten.
„Luft nach oben“ gibt es in sportlicher Hinsicht, d.h. hinsichtlich der – auch leistungsorientierten – Ausgestaltung von Trainingsmaßnahmen sowie einer deutlich verstärkten Teilnahme an Turnieren und damit einhergehend von sportlichen Erfolgen.
Ein leistungsorientiertes Trainingskonzept soll in 2017 nun denjenigen Kindern und Jugendlichen, die über den reinen Spaß am Golfspiel hinaus, engagiert trainieren und ihr Golfspiel verbessern wollen, die besten Voraussetzungen für erfolgreiche Turnierteilnahmen als Einzel- oder Mannschaftsspieler bieten.
Die mit dem Bronze-Zertifikat des DGV verbundene finanzielle Förderung von jeweils 1500 Euro für die Jahre 2016 und 2017 stellt hierfür einen willkommenen Sockelbetrag im Budget der Jugendabteilung dar, der jedoch mit weiteren Fördermitteln, Sponsoren- und Spendengeldern* aufgestockt werden muss, da aus diesem Budget heraus alle Maßnahmen der Talentsuche und der Nachwuchsförderung bestritten werden.
*) Spender erhalten vom GC Seligenstadt, der als gemeinnütziger Verein anerkannt ist, auf Wunsch eine steuerlich anerkannte Spendenbescheinigung.